Der Zustand eines Landes lässt sich daran messen, wie es mit seinen ältesten und seinen jüngsten Einwohner umgeht.
Für Deutschland müssen wir, zurzeit, an dieser Stelle ein Armutszeugnis ausstellen.
Die Jüngsten werden in Betreuungseinrichtungen gesteckt, die völlig überlastet sind. Die Bildung der Jüngsten kann, weil die Schulen keine Lehrer bekommen, auch nicht 100%ig erfolgen. Bildung ist längst ein lukratives Geschäft geworden. Es geht um Rendite, um Einsparung und um Gewinnmaximierung.
Und die Ältesten?
Für diese gilt das gleiche. Pflege ist ein lukratives Geschäft geworden. Es geht um Rendite, um Einsparung und um Gewinnmaximierung – koste es was es wolle.
Das ist nicht mehr hinnehmbar. Jeder war mal jung und jeder wird alt werden – viele werden zu den Ältesten gehören. Wollen wir, in der aktuellen Situation noch einmal jung oder alt sein?
Betreuungsschlüssel
Die Kinderbetreuung muss gewährleistet sein, denn nur so können schon die Kleinsten in unserem Land ihre sozialen Kompetenzen entwickeln und das Miteinander erleben. Daher brauchen wir neben der Einführung von einem Anspruch auf eine Kinderbetreuung ab dem 3. Lebensjahr auch einen verbindlichen Betreuungsschlüssel für alle Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden.
Das dies nicht innerhalb eines Jahres zu erreichen ist, ohne dass die Qualität der Betreuer sinkt ist uns bewusst. Daher muss diese Vorgabe mit einer Erhöhung der Ausbildungsplätze und einer Umsetzungszeit, in Höhe eines Ausbildungsdurchgangs einher gehen.
Für Einrichtungen, in denen Kinder unter 3 Jahre betreut werden, darf ein Betreuer maximal 5 Kinder betreuen.
Für Einrichtungen, in denen Kinder über 3 Jahre oder Jugendliche betreut werden, darf ein Betreuer maximal 10 Kinder/Jugendliche betreuen.
Diese Regelung ist für den Schulunterricht nicht anwendbar.
Pflegeschlüssel
Was es für die Kinderbetreuung umzusetzen gilt, muss auch in der Pflege umgesetzt werden.
Daher brauchen wir einen verbindlichen Pflegeschlüssel für alle Einrichtungen, in denen pflegebedürftige Menschen betreut werden. Dies meint nicht nur dauerhafte Pflegeeinrichtungen, wie ein Alters-/Seniorenheim, sondern eben auch die Bettenstationen der Krankenhäuser.
Das dies nicht innerhalb eines Jahres zu erreichen ist, ohne dass die Qualität der Pflegekräfte sinkt ist uns bewusst. Daher muss diese Vorgabe mit einer Erhöhung der Ausbildungsplätze und einer Umsetzungszeit, in Höhe eines Ausbildungsdurchgangs einher gehen.
Für Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige nach dem Pflegegrad 1 oder 2 betreut werden, darf eine Pflegekraft maximal für 10 Pflegebedürftige zuständig sein. Dies trifft auch für die normale Bettenstation eines Krankenhauses in der Nachtschicht zu.
Für Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige nach dem Pflegegrad 3 betreut werden, darf eine Pflegekraft maximal für 8 Pflegebedürftige zuständig sein. Dies trifft auch für die normale Bettenstation eines Krankenhauses zu.
Für Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige nach dem Pflegegrad 4 betreut werden, darf eine Pflegekraft maximal für 5 Pflegebedürftige zuständig sein.
Für Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige nach dem Pflegegrad 5 betreut werden, darf eine Pflegekraft maximal für 3 Pflegebedürftige zuständig sein. Dies trifft auch für die Intensivstationen eines Krankenhauses zu.
Mindestrente
Im Alter muss ein sorgenarmes Leben möglich sein. Eine der größten Sorgen in unserer Zeit ist das Einkommen im Alter. Aus diesem Grund wollen wir die Einführung einer staatlichen Mindestrente, aber auch die Einführung einer staatlichen Maximalrente. So kann dem zunehmendem älter werden entgegnet werden, ohne dass einen im Alter die Armutssorge umtreiben muss.
Auch muss die Rente von der Einkommensteuer und der Arbeitslosenversicherung befreit werden.
Wir wollen, dass die Rente 65% des bisherigen Einkommens entspricht, aber
- wir wollen eine staatliche Mindestrente von 1.200€/Monat.
- wir wollen eine staatliche Maximalrente von 3.500€/Monat.
Das Rentenalter und Pensionsalter muss aufeinander abgestimmt werden und darf keine geschlechtsspezifischen Diskriminierungen mehr enthalten.
Wir denken, wer 63 Jahre alt ist, hat sich den Anspruch auf die Rente verdient und hat Anspruch auf die Rente. Wer jedoch länger arbeiten kann und will, soll dies genauso dürfen.
Wir denken, wer 70 Jahre alt ist, sollte nicht mehr arbeiten und muss daher in Rente gehen. Einen finanziellen Anreiz wollen wir aber bewusst nicht dafür setzen.
Der Zustand eines Landes lässt sich daran messen, wie es mit seinen ältesten und seinen jüngsten Einwohner umgeht. - Zur Zeit befindet sich unserer Land, wenn man diesen Maßstab nimmt, in einem bedenkenswerten Zustand.
Die hier geforderten Maßnahmen sollen nach einem Ausbildungsdurchlauf, also 3 Jahren, verpflichtend werden. Diese Zeit wird benötigt das zusätzliche Personal auszubilden.
Betreuungsschlüssel
Wir sind für einen verpflichtenden Betreuungsschlüssel, wenn es um die Betreuung von unseren Kindern geht. Dabei sind hier Einrichtungen wie Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderkrippen oder auch die Ganztagesbetreuung an den Schulen in unserem Fokus.
Der Schulunterricht selbst bleibt, im ersten Schritt, davon noch ausgenommen. Dafür benötigen wir erst einmal wieder genügend Lehrer um die bestehenden Klassen zu 100% zu unterrichten, dann können wir uns Gedanken machen, ob wir die Klassengröße vorschreiben.
Für die Betreuungseinrichtungen soll folgender Betreuungsschlüssel gelten:
- Für Einrichtungen, in denen Kinder unter 3 Jahre betreut werden, darf ein Betreuer maximal 5 Kinder betreuen.
- Für Einrichtungen, in denen Kinder über 3 Jahre oder Jugendliche betreut werden, darf ein Betreuer maximal 10 Kinder/Jugendliche betreuen.
Pflegeschlüssel
Jeder kann ein Pflegefall werden. Jeder sollte dann auch menschenwürdig gepflegt werden können. Daher wollen wir auch für die Pflege von Menschen einen gesetzlich verankerten Schlüssel für die Anzahl von Pflegebedürftigen pro Pflegekraft:
- Für Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige nach dem Pflegegrad 1 oder 2 betreut werden, darf eine Pflegekraft maximal für 10 Pflegebedürftige zuständig sein.
Dies trifft auch für die normale Bettenstation eines Krankenhauses in der Nachtschicht zu. - Für Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige nach dem Pflegegrad 3 betreut werden, darf eine Pflegekraft maximal für 8 Pflegebedürftige zuständig sein.
Dies trifft auch für die normale Bettenstation eines Krankenhauses zu. - Für Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige nach dem Pflegegrad 4 betreut werden, darf eine Pflegekraft maximal für 5 Pflegebedürftige zuständig sein.
- Für Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige nach dem Pflegegrad 5 betreut werden, darf eine Pflegekraft maximal für 3 Pflegebedürftige zuständig sein.
Dies trifft auch für die Intensivstationen eines Krankenhauses zu.
Mindestrente
Wir wollen eine gesetzliche Mindestrente, die sich ausschließlich an dem Alter orientiert. Nicht an dem Geschlecht oder an der Zeit, die jemand gearbeitet hat. Dabei wollen wir es aber auch ermöglichen, dass die Menschen, die sich noch fit genug für ihren Job fühlen diesen auch noch länger machen können.
Wir sind für ein freiwilliges Renteneintrittsalter von 63 Jahren. Damit ist gemeint, das jemand der seinen 63. Geburtstag feiert zum Ende des Geburtsmonats ein Anspruch auf seine Rente hat. Ohne Abzüge am Rentenbetrag.
Jeder der sich mit 63 Jahren aber noch in der Lage fühlt, seinen Job weiter zu machen, soll dies tun können. Jedoch muss irgendwann Schluss sein.
Dies sehen wir bei 70 Jahren. Mit 70 Jahren muss man in Rente gehen, egal wie gesund man sich noch fühlt.
Die Altersregelungen gelten auch für Beamten und deren Pension.
Wir wollen, dass die Rente 65% des bisherigen Einkommens entspricht, aber
- wir wollen eine staatliche Mindestrente von 1.200€/Monat.
- wir wollen eine staatliche Maximalrente von 3.500€/Monat.
Der Rentenbetrag muss frei sein von Lohnsteuer, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.